Ratingen: Bürgerunion scheitert mit Rufmordkampagne

Das hatten sich die Herrschaften von der Bürgerunion sauber ausgedacht: Nicht nur, dass dieser Wahlverein in der Ratssitzung frech gelogen und unsere Fraktion als „Rassisten und Demokratiefeinde“ übelst verunglimpft hat; nein, die hatten auch noch die Unverschämtheit besessen gegen mich als Fraktionssprecher Strafanzeige zu stellen! Und genau damit hat diese Clique um den ehemaligen Konditor verdientermaßen Schiffbruch erlitten. Recht so!

Nun muss man wissen, dass die Bürgerunion unter einem chronischen Aufmerksamkeitsdefizit leidet. Während der schwarz-rot-grüne Block von CDU,SPD und Grünen ständig von sich reden macht und das Wohlwollen der etablierten Medien genießt, kämpft das Provinzgewächs Bürgerunion verzweifelt darum, sich irgendwie ins Gespräch zu bringen. Da glaubten die Herrschaften, mit einer Strafanzeige gegen mich als Fraktionsvorsitzenden der AfD beim Publikum punkten zu können.

Was war passiert: Ich hatte das schäbige Abstimmverhalten der Ratinger Ratsmitglieder, die sich samt und sonders die Trierer Deportationslüge zu eigen gemacht hatten, in die ungute Tradition deutschen Mitläufertums gestellt, wie es sich auch in der NAZI-Herrschaft manifestiert hat. Daraus glaubte nun ein Quartett, bestehend aus dem Möchtegernbürgermeister, seinem Vize und zwei BU-Anwälten mir einen Strick drehen zu können und hat mich in aller Öffentlichkeit angezeigt. Die Rheinische Post stürzte sich seinerzeit mit Begeisterung auf diesen Braten. Wörtliches Zitat: „Ulrich verunglimpfe die Opfer der Pogrome vom 9. November 1938 in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise und beleidige die Ratsmitglieder, die den Ratsbeschluss tragen.“  Mit dieser Verleumdung machte die BU in ihrem Webauftritt in großer Aufmachung Propaganda. Frei nach dem Motto: AfD-Bashing geht immer.

Nun sorgte die Staatsanwaltschaft für Klarheit: Nicht das Geringste dran an den Beschuldigungen der BU! Deswegen nicht einmal die Aufnahme von Ermittlungen. Hier die ausführliche Begründung der Staatsanwaltschaft gegen die Bürgerunion in voller Länge:

die von Ihnen beantragte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. Diese Anhaltspunkte müssen sich auf den objektiven und subjektiven Tatbestand eines Strafgesetzes beziehen.

Ihrem Vorbringen vermag ich solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Der geschil­derte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift.

Mit Ihrer Strafanzeige vom 7. Februar 2024 haben Sie vorgetragen, dass der Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung vom 6. Februar 2024 mit großer Mehrheit beschlos­sen hat, sich der „Trierer Erklärung“ des Deutschen Städtetages vom 18. Januar 2024 anzuschließen, mit der das Treffen rechtsextremer Kreise verurteilt wurde, bei dem Vernehmen nach die millionenfache „Remigration“ von Mitbürgern ausländischer Herkunft geplant wurde. Auf diesen Beschluss hin soll der Beschuldigte am selben Abend eine Erklärung auf der Webseite der AfD Ratingen hochgeladen haben. In die­ser Erklärung heiße es unter anderem „Es tut mir leid das zu konstatieren: Es ist ge­nau der gleiche Ungeist eines bequemen Mitläufertums, der schon am 1. April 1933 den Boykottaufrufen der Nazis willig folgte und später am 9. November 1938 beim Pogrom Beifall klatschte. Ich hätte das hier in unserem Ratingen niemals für möglich gehalten. Ich und meine Fraktionskollegen mussten sich aber eines Besseren belehren lassen. Schande!“

 Die Erklärung unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 130 Abs. 3 StGB. Mit seinen Äußerungen billigt, leugnet oder verharmlost der Beschuldigte nicht die in der NS-Zeit begangenen Handlungen der in § 6 VölkerStGB (VStGB) beschriebenen Taten. Billigen meint ein Gutheißen einer konkreten Tat, welches in ausdrücklicher oder konkludenter Form erfolgen kann (BeckOK StGB/Rackow, StGB § 130 Rdn. 33). Der Beschuldigte beklagt in seinem Beitrag eher den unkritischen Zeitgeist in den 1930er Jahren, der dazu geführt hat, dass weite Teile der Bevölkerung zum Aufstieg der NSPAD beigetragen haben. Mithin billigt er die unter der NS-Herrschaft begangenen Taten nicht. Auch ein Leugnen kann in seiner Äußerung nicht gesehen werden.

Ein Verharmlosen im Sinne der Vorschrift liegt vor, wenn die unter der NS-Herrschaft begangene Tat in tatsächlicher Hinsicht heruntergespielt, beschönigt oder ihr wahres Gewicht verschleiert wird (BeckOK wie vor Rdn. 35). Hier könnte man die Äußerung des Beschuldigten so verstehen, dass er sich auf eine Stufe mit den von den Nationalsozialisten verfolgten Bevölkerungsgruppen stellen möchte. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich um eine Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz GG handelt. Für die Prüfung, ob eine Meinungsäußerung strafbar ist, gelten mit Blick auf Art. 5 GG besondere Grundsätze, die bei der Ermittlung ihres Bedeutungsgehalts zu berücksichtigen sind, um dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gern. Art. 5 GG bereits bei der Auslegung der Äußerung angemessen Rechnung zu tragen.

Zunächst ist nach ständiger Rechtsprechung deren objektiver Sinn zu ermitteln, wobei nicht die subjektive Absicht des sich Äußernden und nicht das subjektive Verständnis eines ggfs. von einer Äußerung Betroffenen maßgeblich ist, sondern das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums. Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen, zudem ist ihr Kontext einzubeziehen; fernliegende Deutungen sind auszuscheiden, im Falle von mehrdeutigen Äußerungen ist grundsätzlich maßgeblich, ob eine der nicht auszuschließenden Bedeutungsvarianten straffrei wäre (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021, 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680, dort Rdn. 28; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, 1 BvR 1476/91, NJW 1995, 3303 (3305)). Hier kann die Äußerung des Beschuldigten auch dahingehend verstanden werden, dass er eine kritische Meinungsbildung anmahnt. Kein Verharmlosen im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB ist daneben aber auch die Über-Bewertung tatsächlicher oder vermeintlicher, eigener oder fremder Verfolgung, welche die Behauptung enthält, ebenso rechtswidrig behandelt zu werden, wie die NS-Opfer (Fischer, StGB, 70. Auflage 2023, § 130 Rdn. 31). Mithin kommt hier eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB nicht in Betracht. Die Äußerung erfüllt auch nicht den Tatbestand des § 185 StGB, da diese ebenfalls im Lichte des Art. 5 GG ausgelegt werden muss wie bereits zuvor dargestellt. Mithin entfällt auch der Tatbestand des § 185 StGB. – Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht.

 Eine verdiente Klatsche für die Bürgerunion! Allerdings: Dessen waren sich die Herrschaften selber längst bewusst, schließlich hatten gleich zwei Anwälte das BU-Machwerk verfasst. Dem Möchte-gern-Bürgermeister und seinen Komplizen ging es ausschließlich um die Effekthascherei. Der Schuss ging jetzt nach hinten los.

Es bedurfte allerdings erst einer massiven Ermahnung durch meinen Anwalt, damit sich die BU dazu bequemte, das rufschädigende Posting von ihrer Web-Seite zu entfernen.

Noch etwas fiel mir auf: Während die Bürgerunion in ihrer berüchtigten Ratssitzung noch dreist behauptet hatte, dass „AfD-Funktionäre die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert“ hätten, schreiben die in ihrer Strafanzeige tags drauf plötzlich nur noch „dem Vernehmen nach…“ . Die wussten ganz genau, was sie da angestellt hatten!

Politik ist ein schmutziges Geschäft, so lautet ein altes Sprichwort. Für schmutzige Geschäfte braucht es schmutzige Charaktere. Und die findet man nicht nur bei den traditionellen Blockparteien, die uns den ganzen Schlamassel in diesem Land eingebrockt haben. Solche Leute findet man unter anderem Etikett auch hier in der Provinz.

Hoffen wir, dass die Ratinger BU bei der Kommunalwahl die verdiente Quittung erhält!

 

Heute, 6. Februar 2024, der Tag der Schande in Ratingen

Nachdem sich die Bürgerunion bei der Staatsanwaltschaft die verdiente Abfuhr abgeholt hat, habe ich die ursprüngliche Version wiederhergestellt. Bernd Ulrich, 30.8.2025

Liebe Freunde,

in der heutigen Ratsvollversammlung in Ratingen ist unglaubliches passiert. Die Ratinger Quieko (Quietschbunte Koalition) hatte ohne unser Wissen ein widerliches Pamphlet vorbereitet und direkt zur Abstimmung gestellt. Hier aus dem Text:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit die Geheimpläne von AfD-Politikern zu rassistischen Deportationen öffentlich wurden, regt sich heftiger Protest, es gab erfreulich viele und vielfältige Demonstrationen im ganzen Land. Die AfD verachtet unser solidarisches Miteinander, unsere Grundrechte, unsere Freiheit, unsere demokratische Republik…

Das jüngst bekannt gewordene Treffen von AfD-Funktionären mit Mitgliedern der Identitären Bewegung und die dort diskutierte Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland hat uns alle schockiert. Wir nehmen es nicht hin, dass rechtsextreme Kräfte eine Atmosphäre der Verunsicherung, der Angst und des Hasses in unserem Land und in unseren Städten schüren…Wir akzeptieren nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Familien, dass sogar Kinder in unseren Städten Angst davor haben müssen, von hier vertrieben zu werden….

Wir wissen jetzt längst, dass die ekelhafte Mär der „millionenfachen rassistischen Deportationen“ von den linken Politaktivisten des Correctiv frei erfunden war.  Inzwischen wurde diese Vokabel von den Urhebern selbst aus dem ursprünglichen Text entfernt.

Basis dieser heutigen Ratinger Schmierenkomödie  ist die sogenannte „Trierer Erklärung“ des Städtetages vom 18. Januar diesen Jahres. Aber inzwischen haben sich die Nebel etwas gelichtet, Correctiv rudert schon zurück und sieht sich einer kommenden Prozesslawine ausgesetzt. Die Hintermänner und Finanziers dieses inszenierten Bubenstücks sind weitgehend entlarvt. Die Beteiligten an der inkriminierten Potsdamer Gesprächsrunde haben die von Correctiv kolportierten Inhalte glaubwürdig dementiert und die tatsächlich behandelten Themen in diesem zu einer „Geheimkonferenz“ hochstilisierten Treffens wiedergegeben. Die AfD hat ihrerseits Pressekonferenzen abgehalten, in denen sich die Parteispitze sehr klar und deutlich erklärt hat. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Maaßen hat in einem eigenen Statement die Vorkommnisse zutreffend eingeordnet. Jetzt, nach fast drei Wochen, hätten die Ratinger Ratsmitglieder genügend Zeit gehabt um sich kundig zu machen. Stattdessen haben sie allesamt wider besseres Wissen und trotz unseres eindringlichen Appells an die Vernunft dieser unglaublichen Diffamierungserklärung zugestimmt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, die noch vor der namentlichen Abstimmung, die wir beantragt hatten, den Saal verlassen hatten.

Im Bewusstsein einer völligen Verdrehung der Tatsachen wirkt ein Absatz der „Trierer Erklärung“ wie Hohn:

Unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Bewertungen politischer Themen, auch unterschiedliche Positionen zur Migrations-und Asylpolitik sind Teil unserer Demokratie. Demokratie braucht Auseinandersetzung, Demokratinnen und Demokraten müssen auch Streit aushalten und Widerspruch akzeptieren…

Tatsächlich aber bewirkt dieses Pamphlet das genaue Gegenteil. Und das ist beabsichtigt.

Es tut mir leid das zu konstatieren:  Es tut mir leid das zu konstatieren: Es ist genau der gleiche Ungeist eines bequemen Mitläufertums, der schon am 1. April 1933 den Boykottaufrufen der Nazis willig folgte und später am 9. November 1938 beim Pogrom Beifall klatschte. Ich hätte das hier in unserem Ratingen niemals für möglich gehalten. Ich und meine Fraktionskollegen mussten sich aber eines Besseren belehren lassen. Schande!

Bernd Ulrich  Für die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Ratingen