Ratingen: Bürgerunion scheitert mit Rufmordkampagne

Das hatten sich die Herrschaften von der Bürgerunion sauber ausgedacht: Nicht nur, dass dieser Wahlverein in der Ratssitzung frech gelogen und unsere Fraktion als „Rassisten und Demokratiefeinde“ übelst verunglimpft hat; nein, die hatten auch noch die Unverschämtheit besessen gegen mich als Fraktionssprecher Strafanzeige zu stellen! Und genau damit hat diese Clique um den ehemaligen Konditor verdientermaßen Schiffbruch erlitten. Recht so!

Nun muss man wissen, dass die Bürgerunion unter einem chronischen Aufmerksamkeitsdefizit leidet. Während der schwarz-rot-grüne Block von CDU,SPD und Grünen ständig von sich reden macht und das Wohlwollen der etablierten Medien genießt, kämpft das Provinzgewächs Bürgerunion verzweifelt darum, sich irgendwie ins Gespräch zu bringen. Da glaubten die Herrschaften, mit einer Strafanzeige gegen mich als Fraktionsvorsitzenden der AfD beim Publikum punkten zu können.

Was war passiert: Ich hatte das schäbige Abstimmverhalten der Ratinger Ratsmitglieder, die sich samt und sonders die Trierer Deportationslüge zu eigen gemacht hatten, in die ungute Tradition deutschen Mitläufertums gestellt, wie es sich auch in der NAZI-Herrschaft manifestiert hat. Daraus glaubte nun ein Quartett, bestehend aus dem Möchtegernbürgermeister, seinem Vize und zwei BU-Anwälten mir einen Strick drehen zu können und hat mich in aller Öffentlichkeit angezeigt. Die Rheinische Post stürzte sich seinerzeit mit Begeisterung auf diesen Braten. Wörtliches Zitat: „Ulrich verunglimpfe die Opfer der Pogrome vom 9. November 1938 in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise und beleidige die Ratsmitglieder, die den Ratsbeschluss tragen.“  Mit dieser Verleumdung machte die BU in ihrem Webauftritt in großer Aufmachung Propaganda. Frei nach dem Motto: AfD-Bashing geht immer.

Nun sorgte die Staatsanwaltschaft für Klarheit: Nicht das Geringste dran an den Beschuldigungen der BU! Deswegen nicht einmal die Aufnahme von Ermittlungen. Hier die ausführliche Begründung der Staatsanwaltschaft gegen die Bürgerunion in voller Länge:

die von Ihnen beantragte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. Diese Anhaltspunkte müssen sich auf den objektiven und subjektiven Tatbestand eines Strafgesetzes beziehen.

Ihrem Vorbringen vermag ich solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Der geschil­derte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift.

Mit Ihrer Strafanzeige vom 7. Februar 2024 haben Sie vorgetragen, dass der Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung vom 6. Februar 2024 mit großer Mehrheit beschlos­sen hat, sich der „Trierer Erklärung“ des Deutschen Städtetages vom 18. Januar 2024 anzuschließen, mit der das Treffen rechtsextremer Kreise verurteilt wurde, bei dem Vernehmen nach die millionenfache „Remigration“ von Mitbürgern ausländischer Herkunft geplant wurde. Auf diesen Beschluss hin soll der Beschuldigte am selben Abend eine Erklärung auf der Webseite der AfD Ratingen hochgeladen haben. In die­ser Erklärung heiße es unter anderem „Es tut mir leid das zu konstatieren: Es ist ge­nau der gleiche Ungeist eines bequemen Mitläufertums, der schon am 1. April 1933 den Boykottaufrufen der Nazis willig folgte und später am 9. November 1938 beim Pogrom Beifall klatschte. Ich hätte das hier in unserem Ratingen niemals für möglich gehalten. Ich und meine Fraktionskollegen mussten sich aber eines Besseren belehren lassen. Schande!“

 Die Erklärung unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 130 Abs. 3 StGB. Mit seinen Äußerungen billigt, leugnet oder verharmlost der Beschuldigte nicht die in der NS-Zeit begangenen Handlungen der in § 6 VölkerStGB (VStGB) beschriebenen Taten. Billigen meint ein Gutheißen einer konkreten Tat, welches in ausdrücklicher oder konkludenter Form erfolgen kann (BeckOK StGB/Rackow, StGB § 130 Rdn. 33). Der Beschuldigte beklagt in seinem Beitrag eher den unkritischen Zeitgeist in den 1930er Jahren, der dazu geführt hat, dass weite Teile der Bevölkerung zum Aufstieg der NSPAD beigetragen haben. Mithin billigt er die unter der NS-Herrschaft begangenen Taten nicht. Auch ein Leugnen kann in seiner Äußerung nicht gesehen werden.

Ein Verharmlosen im Sinne der Vorschrift liegt vor, wenn die unter der NS-Herrschaft begangene Tat in tatsächlicher Hinsicht heruntergespielt, beschönigt oder ihr wahres Gewicht verschleiert wird (BeckOK wie vor Rdn. 35). Hier könnte man die Äußerung des Beschuldigten so verstehen, dass er sich auf eine Stufe mit den von den Nationalsozialisten verfolgten Bevölkerungsgruppen stellen möchte. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich um eine Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz GG handelt. Für die Prüfung, ob eine Meinungsäußerung strafbar ist, gelten mit Blick auf Art. 5 GG besondere Grundsätze, die bei der Ermittlung ihres Bedeutungsgehalts zu berücksichtigen sind, um dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gern. Art. 5 GG bereits bei der Auslegung der Äußerung angemessen Rechnung zu tragen.

Zunächst ist nach ständiger Rechtsprechung deren objektiver Sinn zu ermitteln, wobei nicht die subjektive Absicht des sich Äußernden und nicht das subjektive Verständnis eines ggfs. von einer Äußerung Betroffenen maßgeblich ist, sondern das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums. Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen, zudem ist ihr Kontext einzubeziehen; fernliegende Deutungen sind auszuscheiden, im Falle von mehrdeutigen Äußerungen ist grundsätzlich maßgeblich, ob eine der nicht auszuschließenden Bedeutungsvarianten straffrei wäre (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021, 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680, dort Rdn. 28; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, 1 BvR 1476/91, NJW 1995, 3303 (3305)). Hier kann die Äußerung des Beschuldigten auch dahingehend verstanden werden, dass er eine kritische Meinungsbildung anmahnt. Kein Verharmlosen im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB ist daneben aber auch die Über-Bewertung tatsächlicher oder vermeintlicher, eigener oder fremder Verfolgung, welche die Behauptung enthält, ebenso rechtswidrig behandelt zu werden, wie die NS-Opfer (Fischer, StGB, 70. Auflage 2023, § 130 Rdn. 31). Mithin kommt hier eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB nicht in Betracht. Die Äußerung erfüllt auch nicht den Tatbestand des § 185 StGB, da diese ebenfalls im Lichte des Art. 5 GG ausgelegt werden muss wie bereits zuvor dargestellt. Mithin entfällt auch der Tatbestand des § 185 StGB. – Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht.

 Eine verdiente Klatsche für die Bürgerunion! Allerdings: Dessen waren sich die Herrschaften selber längst bewusst, schließlich hatten gleich zwei Anwälte das BU-Machwerk verfasst. Dem Möchte-gern-Bürgermeister und seinen Komplizen ging es ausschließlich um die Effekthascherei. Der Schuss ging jetzt nach hinten los.

Es bedurfte allerdings erst einer massiven Ermahnung durch meinen Anwalt, damit sich die BU dazu bequemte, das rufschädigende Posting von ihrer Web-Seite zu entfernen.

Noch etwas fiel mir auf: Während die Bürgerunion in ihrer berüchtigten Ratssitzung noch dreist behauptet hatte, dass „AfD-Funktionäre die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert“ hätten, schreiben die in ihrer Strafanzeige tags drauf plötzlich nur noch „dem Vernehmen nach…“ . Die wussten ganz genau, was sie da angestellt hatten!

Politik ist ein schmutziges Geschäft, so lautet ein altes Sprichwort. Für schmutzige Geschäfte braucht es schmutzige Charaktere. Und die findet man nicht nur bei den traditionellen Blockparteien, die uns den ganzen Schlamassel in diesem Land eingebrockt haben. Solche Leute findet man unter anderem Etikett auch hier in der Provinz.

Hoffen wir, dass die Ratinger BU bei der Kommunalwahl die verdiente Quittung erhält!

 

Das Kreuz mit Caritas

Christlicher Dienst am Menschen oder skrupellose Geschäftemacherei? – Letztens im Rat von Ratingen: Die Caritas hier vor Ort braucht zusätzliches Geld. Ein paar Hunderttausend. Für neue Stellen zur Betreuung von Immigranten und Asylhelfern. Alle Kartellparteien stimmten dafür trotz klammer Kassen. Keine Diskussion. Nur wir waren skeptisch. Wir von der AfD. Denn die Caritas, die das Siegel der Gemeinnützigkeit wie eine Monstranz vor sich herträgt, ist alles andere als politisch neutral. Stattdessen gibt es hetzerische Propaganda gegen die AfD im Schaufenster. Besonders infam: Der Aufkleber  „Unser Kreuz hat keine Haken“ direkt neben dem Anti-AfD-Plakat. Nazivergleiche sind stets die unterste Schublade im politischen Meinungskampf. Und so lehnten wir in der letzten Ratssitzung am Dienstag den Antrag auf zusätzliches Steuergeld rundheraus mit dieser Begründung ab:

Die Caritas in Ratingen gibt sich keineswegs den Anschein einer politisch neutralen Institution. Sie wirbt für weitere, unbegrenzte Zuwanderung und damit implizit für ein Fortbestehen der Migrationskrise. Die im Schaukasten der Caritas dargebotene Propaganda gegen unsere Partei übertraf an Widerwärtigkeit sogar noch das Pamphlet, welches die sogenannten „Demokratischen Fraktionen“ am 6. Februar vergangenen Jahres in diesem Haus in die Ratsversammlung eingebracht und verabschiedet haben.

Ratingen: Caritas-Schaufenster, Februar 2024

Die diesbezüglichen geschäftlichen Aktivitäten der Caritas sind damit allem Anschein nach jenem Wirtschaftszweig zuzuordnen, für den sich im Volksmund die Bezeichnung „Asylindustrie“ eingebürgert hat.  Dieser Terminus wird übrigens auch in der Bundestagsdrucksache 20/8873 verwendet. – Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. 

Logisch, dass es Rot-Grün zur Schnappatmung brachte.. Ein prominenter Grüner empörte sich besonders über die Formulierung „sogenannte Demokraten“.

Unser begründeter Verdacht: Es geht hier nicht um Menschenliebe und den Dienst am Nächsten. Es geht schlichtweg ums Geld, den schnöden Mammon. Klar, dass die Asylindustrie um ihr Geschäftsmodell bangt und es mit Klauen und Zähnen gegen uns, die wir die Massenmigration eindämmen wollen, verteidigt. Fairness? Ach wo.

Unser Argument: Sogar mit einem Bruchteil des Geldes, das der Sozialstaat für einen einzigen Migranten aufbringt, könnte man im Herkunftsland ganze Großfamilien ernähren und medizinisch versorgen. Der Nachteil: Die hiesige Asylindustrie verdient nichts daran. – Wer einen Sumpf trockenlegen will, der sollte nicht die Frösche fragen.

 

6. Februar: Jahrestag der Schande

Fast hätten wir es vergessen: am 6. Februar jährte sich erstmalig der Tag der Schande in Ratingen. Der Tag, an dem der Ratinger Stadtrat endgültig seine Unschuld verlor. Inzwischen ist es laut Richterspruch statthaft, das Correctiv-Gespinst, das die Ratinger Kartellparteien gierig aufsogen und weiterverbreiteten, als „Dreckige Lüge“ zu bezeichnen. Selbst dieser Ausdruck ist noch eine Untertreibung. – Nachdem diese Verschwörung zum Schaden der Opposition nun als solche entlarvt wurde, hatten wir schon im November den übrigen Fraktionen im Stadtrat die Chance zur Wiedergutmachung gegeben. Unser finaler Resolutionstext:

Das war den Genossen von der SPD-Fraktion zuviel.  Sie stellten den einen Antrag zur  Geschäftsordnung: Keine Diskussion, keine Befassung.  Die übrige „demokratischen Fraktionen“ stimmten freudig zu. Schade. Unser Kommentar: https://www.youtube.com/watch?v=PgKX9ZPn5eI&t=3s 

Die Merkelsche Massenmigration war kein Betriebsunfall. Sie ist aus ideologischen Gründen von Schwarz-Rot-Grün ausdrücklich erwünscht und gefördert. Auch hier bei uns in Ratingen.

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Das kalte, versteinerte Herz der Kartellparteien

Wir befinden uns in der Vorweihnachtszeit, wo es einem eigentlich warm ums Herz werden sollte. Aber uns hat das brüske Abschmettern unseres Antrags und die Kaltherzigkeit der sogenannten „demokratischen Fraktionen“, der Ratinger Kartellparteien,  tief betroffen und bedrückt.

Die Damen und Herren von SPD, CDU, BU und natürlich auch die Grünen sind nicht im geringsten daran interessiert zu erfahren, in wieviel Mietwohnungen unsere Einwohner hier in Ratingen hinter nicht isolierten Fenstern in der Winterkälte ausharren müssen.

Die Betroffenen leiden nicht nur an der Kälte, nein, sie müssen auch noch die viel zu hohen Kosten für die Heizung schultern. Denn die Heizkörper müssen in den völlig unzureichend isolierten Zimmern voll aufgedreht werden, um gegen die frostigen Temperaturen anzukämpfen.

Noch in der letzten Ratssitzung im Dezember ging es um eine Entlastung der Mieter im Zusammenhang mit der Grundsteuer. Damit wollten die Kartellparteien populistisch punkten. Aber die Bewohner in den veralteten Behausungen in Ratingen-West sind denen egal??

Originalfoto Ratingen West. Der Lack ist ab.

Und wenn bei Sonntagsreden und jeder sich bietenden Gelegenheit der Klimaschutz beschworen wird:  Durch diese verrottenden Fenster, wo der Lack längst ab ist, da wird seit Jahren die Energie schlichtweg zum Fenster hinaus gepulvert. Egal!

Es ging bei unserem Antrag ja gar nicht um eine konkrete Förderung von Unternehmen, wie uns die CDU fälschlicherweise unterstellte. Nein, wir wünschten uns zunächst nichts weiter als eine Datenerhebung zur tatsächlichen Situation der Leidtragenden. Die Unterstellung der CDU, dass es nicht Aufgabe der Kommune sein könne die private Wohnungswirtschaft zu subventionieren,  geht ins Leere. Denn von Förderprogrammen profitieren in der Regel nicht nur Private, sondern in mindestens gleichen Maße Unternehmen und Gewerbetreibende. Das warmherzige Werben um unseren Antrag im Sinne der Mieter blieb leider vergebens. Er wurde kaltblütig abgeschmettert. Leidtragende sind jetzt die Mieter in den mangelhaften Behausungen..  Die sollen nicht nur frieren, sie werden auch bei der nächsten Heizkostenabrechnung eine böse Überraschung erleben. Die Kartellparteien? Die zeigen die kalte Schulter.

Hier der Originaltext unseres Antrages: Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Institutionen der Wohnungswirtschaft sowie mit Interessenverbänden von Mietern eine quantitative Erhebung der noch mit Einfachverglasungen versehenen Wohneinheiten durchführen, den erforderlichen Finanzierungsaufwand ermitteln und dem Rat darüber Bericht erstatten.

Der Skandal um die Tiefgarage

Einfach unglaublich: https://youtube.com/shorts/9uVxv3bPVzY?si=5aJ7u8_sRP5Cwqbo

Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren

Wir begrüßen ausdrücklich den Widerspruch des Bürgermeisters gegen den fatalen Beschluss der letzten Ratssitzung und wir danken ihm dafür. Mit einer denkbar knappen Entscheidung sollte der Bau der Tiefgarage Wallhöfe sabotiert werden soll. Die Argumente des Für und Wider sind ausgetauscht, wir wollen uns hier nicht in Wiederholungen ergehen.  Wir als AfD befürchten tatsächlich schweren Schaden und Schadenersatzforderungen für die Stadt, sollte dieser fatale Beschluss zur Torpedierung der TG Wallhöfe tatsächlich Bestand haben. Der ursprünglich genannte Grund der Bürgerunion, nämlich eine katastrophale finanzielle Notlage der Stadt war von vorneherein fadenscheinig und ist inzwischen völlig obsolet geworden. Wir halten die Kehrtwende der Bürgerunion für reinen Populismus im Hinblick auf die kommende Kommunalwahl.

Abgesehen vom finanziellen und materiellen Schaden: Für uns als Fraktion der AfD sind die Stimmen der direkt Betroffenen, nämlich der Gewerbetreibenden, Händler und Anwohner gewichtiger als die derjenigen, welche die Angelegenheit Tiefgarage Wallhöfe aus einem weiteren Abstand mit einer ideologischen Brille beurteilen ohne selbst persönlich betroffen zu sein. Wir stehen deshalb ohne Wenn und Aber zum ursprünglichen Baubeschluss im Sinne der Zukunftsfähigkeit  und wir hoffen, dass heute doch noch heute Abend hier in diesem Raum die Vernunft obsiegen möge.  — Rot/Grün im Verein mit der BU machte diese Hoffnung heute zunichte.

 

 

 

Deportationslüge und Remigrationslegende

Die von Correctiv absichtsvoll in die Welt gesetzte, von Altparteien und regierungshörigen Medien dann weiter verbreitete Deportationslüge ist krachend geplatzt. Die Legende, vulgo Lesart, dass man unter „Remigration“ nichts weiter zu verstehen habe als die massenhafte Vertreibung aller Staatsbürger fremdländischer Herkunft wurde vielfach überzeugend widerlegt. Dessen ungeachtet klammert sich die noch tonangebende Nomenklatura weiterhin an dieses Lügengebäude wie Ertrinkende an den sprichwörtlichen Strohhalm.

Die Ratinger Altparteien machen da keine Ausnahme. Hier haben Lügen keine kurzen Beine, sondern ein langes Leben. Von den diffamierenden und verlogenen Ratsbeschlüssen, welche die AfD-feindlichen Demonstrationen unter dem Etikettenschwindel „Verteidigung der Demokratie“ über den grünen Klee lobten, wollten die Fraktionen keinen Deut abrücken. Nicht nur das: Eine Diskussion im Angesicht neuer Erkenntnisse und inzwischen eindeutiger Urteile wurde rundheraus abgeschmettert. Einfach den Tagesordnungspunkt ignorieren! So funktioniert „Demokratie“ im Ratinger Rathaus. Eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht für jedwede demokratische Diskussionskultur.

Uns veranlasste dieses Trauerspiel zu folgender Klarstellung an die Verwaltung:

Mit dem Stimmverhalten der übrigen Fraktionen in der heutigen Ratssitzung wurde die Deportationslüge (Ratsantrag 30/2024) perpetuiert. Zudem besteht gegen die Mitglieder unserer Fraktion neben anderen Verbalinjurien die Verunglimpfung als „Rassisten“ weiterhin fort. – Unter diesen Umständen ist es uns nicht zumutbar, einen unbefangenen Umgang mit übrigen Ratsmitgliedern zu pflegen. Wir werden künftig Begegnungen mit den Mitgliedern der übrigen Fraktionen auf das für die Wahrnehmung unseres Mandates notwendige Maß beschränken.“

Abgelehnt!

Trauerspiel um Tiefgarage

Ein neuer Tiefpunkt der Ratinger Debattenkultur: Ein Bündnis aus Rot-Grün und Bürgerunion verhindert in der gemeinsamen Gremiensitzung am 20. November die öffentliche Debatte zur Tiefgarage Wallhöfe. Denn die Stellungnahme der Stadt passte den Herrschaften überhaupt nicht. Die faule Ausrede von Rot-Grün-BU: Die Vorlage der Stadt sei erst Stunden zuvor den Ratsmitgliedern zugegangen. Eine faustdicke Lüge, die auch dadurch nicht besser wird, dass die Lokalredaktion der RP selbige nachplappert. Denn die Vorlage der Stadt lag bereits am Abend des 18.11., also zwei Tage vorher, im Ratsinformationssystem bereit. Zeit genug, um das Papier zu studieren. Rot-Grün im Verein mit der Bürgerunion haben nun verhindert, dass die Verwaltung die Vorlage überhaupt in der kombinierten Sitzung StaMA/Bezirksausschuss Mitte erläutern durfte. Die zahlreichen Zuhörer, die extra dafür angereist waren, mussten unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Vergeblich hatten CDU, FDP und AfD für die Erläuterung der Vorlage durch die Stadt gestimmt. Die BU sorgte für die Dominanz von Rot-Grün und hat das verhindert. Wahrlich keine Sternstunde des Stadtparlamentes. Die sogenannten „demokratischen Fraktionen“ sollten sich schämen, ein derartiges Schauspiel aufzuführen.

Kein Wohnraum für Einheimische in ehemaligen Mitsubishi-Gebäuden

Es war eine Premiere im Ratinger Rat. Erstmals hatten wir als AfD gemeinsam mit SPD und Grünen gegen CDU und BU gestimmt. Was war passiert?

Auch ein blindes Huhn findet gelegentlich ein Korn. Dieser Sinnspruch kam mir in den Sinn, als die SPD einen vernünftig klingenden Antrag im Rat stellte: Die Verwaltung möge doch bitte prüfen, welcher Aufwand nötig sei, um den großen, seit Jahren leerstehenden Bürokomplex an der Gothaer Straße 8-10 in Wohnraum umzuwandeln. Diese weitläufige Immobilie befindet sich nämlich seit dem Umzug von Mitsubishi Electric im Eigentum der Stadt und steht seit Jahren nutzlos herum. Warum nicht, dachten wir, und stimmten dem SPD-Antrag zu.

Allerdings: Mit Händen und Füßen wehrte sich die Stadtverwaltung gegen dieses Ansinnen. Die Argumentation: Der Bürokomplex liegt in einem Gewerbegebiet, da müsse erst neues Baurecht geschaffen werden. Obendrein gäbe es dort noch einen Transportdienstleister, dessen LKWs Tag und Nacht ein- und ausfahren. Aber das gewichtigste Argument: Bei der Umwidmung einer Gewerbeimmobilie in Wohnraum müssten die neuesten Bauvorschriften für Wohngebäude angewendet werden: Wärmedämmung, Heizungssysteme, usw., usw. Das sei nun mal Vorschrift. Eben Bürokratie. Man konnte den Amtsschimmel förmlich wiehern hören. So wird das nix mit der Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland.

CDU, Bürgerunion und FDP schlossen sich der Blockadehaltung an: Antrag abgelehnt! Also weiterhin Leerstand an der Adresse Gothaer Straße!

Unsere Vermutung: Das fragliche Objekt wird bald zur Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert. Denn genau für diesen Zweck, nämlich die Bereitstellung von Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge usw. wurde schon vor Jahren das Bundesbaugesetz teilweise außer Kraft gesetzt! Hier nachzulesen: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/fluechtlingsheime-duerfen-in-gewerbegebieten-gebaut-werden_84342_280698.html

Tatsächlich hatte die Ratinger Verwaltung sich schon im letzten Jahr vom Rat eine Vorlage absegnen lassen, nach welcher die ehemaligen Gebäude von Mitsubishi mit einem Kostenaufwand von ca. 2.7 Mio Euro zur „interimsweisen Unterbringung von Asylantragstellenden“ hergerichtet werden sollten: Hier der vollständige Text: https://ratsinfo.ratingen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSeLsfPCxfduHxLu27VLTF9b4Xr2-VNT0pscRqYBQ112/Beschlussvorlage-148-2023.pdf

Der Beschluss wurde allerdings noch nicht umgesetzt, weil mit der Bereitstellung des Mercure-Hotels in Lintorf als Unterkunft für diesen Personenkreis vorerst ausreichend Kapazitäten in Ratingen bereitgestellt wurden. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, so lautet ein altes Sprichwort.

Was bleibt? Die „schon länger hier Lebenden“ gehen mal wieder leer aus. Übrigens: Unser außergewöhnliches Stimmverhalten gemeinsam mit Rot-Grün war der Lokalpresse keine Silbe wert: https://rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/keine-neuen-wohnungen-auf-gothaer-strasse_aid-119566719